ACHTUNG: Pandemiebedingt findet die Bewerbungsrunde 2021 im Online-Verfahren statt. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2021, 24 Uhr. Das Bewerbungsportal ist ab 1. Mai für den Upload freigeschaltet. Bitte beachten Sie die Infos zu den Hausaufgaben und zum geänderten Verfahren.
Virtueller Rundgang
Da ein realer Besuch der Hochschule der Bildenden Künste Saar aufgrund der aktuellen Pandemielage leider nicht möglich ist, laden wir ein zu einem virtuellen Rundgang durch die Gebäude, Ateliers und Werkstätten am Campus Saarbrücken und am Campus Völklingen.
Informationsbroschüre für Studieninteressierte
Hier gibt es alle Informationen rund um das Studium an der HBKsaar
Leitfaden
Schritt für Schritt zur zur Bewerbung
- Schulische Voraussetzungen
- Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation
- Praktikum für die Studiengänge Kommunikationsdesign, Media Art & Design und Produktdesign
- Das Bewerbungsverfahren für die Studiengänge Freie Kunst, Kommunikationsdesign, Kunsterziehung, Media Art & Design und Produktdesign
-> Praktische Arbeitsproben - Das Bewerbungsverfahren für die Masterstudiengänge
- Das Promotionsverfahren
- Das Gasthörerstudium
- Informationen für internationale Studienbewerber*innen
- Hochschulwechsel
- Kontakt und Beratung
Bewerbungsfrist ist der 31. Mai jeden Jahres
Die HBKsaar veranstaltet regelmäßig im Wintersemester Informationstage mit persönlicher Mappenberatung für Studieninteressierte, zu finden unter Termine. Des Weiteren besteht in Einzelfällen die Möglichkeit, einen Mappenberatungstermin nach Absprache mit dem jeweiligen Professor zu vereinbaren, ebenfalls ausschließlich im Wintersemester.
Die HBKsaar erhebt keine Studiengebühren. Die Höhe des Semesterbeitrags und des Verwaltungskostenbeitrags kann in der Studierendenverwaltung nachgefragt werden.
Schulische Voraussetzungen
Zu einem Studium in den Studiengängen Freie Kunst, Kommunikationsdesign, Produktdesign und Media Art & Design kann – vorbehaltlich weiterer Anforderungen – zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife besitzt oder Schüler*in der Klasse/Jahrgangsstufe ist, die mit der Fachhochschulreife abschließt; in den Fällen der Zulassung wegen besonderer künstlerischer Begabung wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Schulausbildung besitzt oder zumindest Schüler*in der Klassenstufe 9 ist.
Zur Vorauswahl im Studiengang Kunsterziehung wird zugelassen, wer den Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses besitzt oder Schüler*in einer Klasse/Jahrgangsstufe ist, in der diese Qualifikation erworben werden kann.
Zugelassen werden kann in der Regel nur derjenige Bewerber, der das Mindestalter von 18 Jahren vollendet hat oder im selben Jahr noch vollendet.
Studienberechtigung durch besondere berufliche Qualifikation
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine fachgebundene Studienberechtigung an der Hochschule durch besondere berufliche Qualifikation zu erhalten. Dieser Antrag muss bis zum 1. April eines jeden Jahres schriftlich bei der HBKsaar gestellt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage.
Praktikum
In den Studiengängen Kommunikationsdesign, Media Art & Design und Produktdesign ist ein studiengangbezogenes, zusammenhängendes Praktikum von 12 Wochen zu absolvieren. Es kann z. B. in den Bereichen Werbung, Print- Medien, Grafik, Fotografie, Verlag, TV-Anstalt, Industriedesign, Produktdesign, Softwaregestaltung, Konstruktion, Ausstellungsgestaltung, Architektur, Innenarchitektur oder in verwandten Bereichen durchgeführt werden.
In Ausnahmefällen kann der Zentrale Prüfungsausschuss bestimmen, dass das Praktikum bis zum Ende des 4. Fachsemesters abgeleistet werden kann.
Eine abgeschlossene studiengangbezogene Ausbildung kann angerechnet werden.
Zulassungsverfahren
Bewerbung für die Studiengänge Freie Kunst, Kommunikationsdesign, Produktdesign, Kunsterziehung und Media Art & Design
Bewerbungsverfahren 2021
Pandemiebedingt findet die Bewerbungsrunde 2021 im Online-Verfahren statt. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2021, 24 Uhr. Das Bewerbungsportal ist ab 1. Mai für den Upload freigeschaltet.
Allgemeine Informationen
Die Zulassung zum Studium in den Studiengängen Freie Kunst, Kommunikationsdesign, Kunsterziehung, Media Art & Design und Produktdesign erfolgt zum Wintersemester und hängt vom Bestehen einer Eignungsprüfung ab.
Die Eignungsprüfung gliedert sich in die Vorauswahl und die anschließende mündliche/praktische Prüfung
- Bei der Vorauswahl wird anhand der eingereichten praktischen Arbeitsproben geprüft, welche/r Bewerber*in zur weiteren Prüfung zugelassen wird.
- Die mündliche/praktische Prüfung wird in Form eines Prüfungsgesprächs (Video-Chat) über gestalterisch-fachliche Fragen geführt. Dabei richtet sie sich insbesondere auf Grundfragen und Zusammenhänge sowie auf fachliche Probleme der malerischen, grafischen, medialen und plastischen sowie räumlichen Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der betreffenden Studienrichtungen.
Bewerber*innen für den Studiengang Freie Kunst mit einem abgeschlossenen Kunststudium möchten wir eine Bewerbung für den Masterstudiengang der Freien Kunst empfehlen.
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird dem Bewerber/der Bewerberin nach Ablauf der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Bei bestandener Eignungsprüfung erhalten die Bewerber einen Zulassungsbescheid und einen Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes sowie weitere Informationen zum Verfahren der Immatrikulation.
Bewerbungsunterlagen für den Upload
Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung wird online über das Bewerbungsportal ausgefüllt. Folgende Unterlagen müssen digitalisiert (pdf, jpg) über das Portal hochgeladen werden:
- Lebenslauf mit Lichtbild (für Kommunikationsdesign handgeschrieben!)
- beglaubigtes Zeugnis über die Schulbildung
- gegebenenfalls Nachweise über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung oder eines Berufspraktikums
- gegebenenfalls Nachweise bisheriger Studienzeiten sowie Studien- und/ oder Prüfungsleistungen
- praktische Arbeitsproben (ausgenommen grundständigen Studiengänge Freie Kunst, Bachelor und Diplom)
- eine schriftliche Versicherung, dass diese Arbeitsproben vom Bewerber selbst angefertigt wurden
Zusätzlich bei internationalen Bewerber*innen:
- Einreichung der Vorprüfungsdokumentation (VPD) der Hochschul-Zeugnisse, uni-assist
- Einreichung aller sonstigen Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache (beglaubigte Übersetzungen)
- Internationale Studienbewerber*innen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (siehe Informationen für internationale Studienbewerber*innen)
- Studienbewerber*innen aus China benötigen zudem das APS-Zertifikat der deutschen Botschaft in Peking
Praktische Arbeitsproben
Achtung: Die Berwerbung 2021 erfolgt online. Bitte beachten Sie die geänderten Bedingungen für das Eignungsfeststellungsverfahren.
Praktische Arbeitsproben Freie Kunst
Das Bewerbungsverfahren 2021 erfolgt im Online-Format über das Online-Bewerbungsportal. Dennoch werden die Bewerber*innen für die grundständigen Studiengänge Freie Kunst (Bachelor und Diplom) gebeten, ihre Mappe mit praktischen Arbeitsproben postalisch an die Hochschule zu senden. Die persönliche Abgabe der Mappe ist nicht möglich. Ein Etikett zum Versand der Mappe kann im Zuge des Ausfüllens der Online-Bewerbung ausgedruckt werden.
Einzureichen sind eine Mappe* mit 20 Originalen und eine schriftliche Versicherung (eingeklebt in die Mappe), dass die eingereichten Arbeiten vom Bewerber/von der Bewerberin selbst angefertigt wurden. Zweidimensionale Arbeiten, z. B. Malerei, Druckgrafik, Zeichnung, Fotografie sind in einem Format bis max. DIN A1 abzugeben. Dreidimensionale Arbeiten, z. B. Plastiken, Reliefs und Modelle sind als Fotografien in einer Mindestgröße von 24 × 30 cm einzureichen.
Digitale Medienkunstarbeiten, z. B. Video, Audio sind auf USB-Stick oder Speicherkarte einzureichen.
Fotografie kann auch als Ausdruck eingereicht werden. Die eingereichten Arbeiten sind auf der Rückseite mit dem Namen, dem Vornamen und dem Entstehungsjahr zu versehen.
* Die HBKsaar übernimmt für die eingereichten Arbeiten keine Haftung. Sie hält die Arbeiten drei Monate nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Abholung durch den Bewerber/die Bewerberin oder einen schriftlich Bevollmächtigten bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Arbeiten vernichtet. Eingereichte Arbeiten werden von der HBKsaar nicht zurückgesandt.
Praktische Arbeitsproben Kommunikationsdesign
Das Bewerbungsverfahren 2021 erfolgt im Online-Format über das Online-Bewerbungsportal. Die praktischen Arbeitsproben müssen zum Upload digitalisiert werden.
Einzureichen sind das Ergebnis der gestellten Hausaufgabe.
Praktische Arbeitsproben Kunsterziehung
Das Bewerbungsverfahren 2021 erfolgt im Online-Format über das Online-Bewerbungsportal. Die praktischen Arbeitsproben müssen zum Upload digitalisiert werden.
Lehramtsstudiengänge LS1 und LS1+LS2
Lehramtsstudierende können in den fachpraktischen Anteilen des Studiums wahlweise ihren Schwerpunkt im Bereich Freie Kunst oder im Bereich Design legen. Die Bewerbungsmappe soll Arbeitsproben aus dem jeweils angestrebten Schwerpunkt enthalten. Einzureichen ist eine Mappe mit 20 Arbeiten.
Lehramtsstudiengang für die Primarstufe (LP)
Studierende des Lehramtsstudiengangs für die Primarstufe (LP), die das Profilfach Bildende Kunst wählen, reichen eine Mappe mit 7 eigenen gestalterischen Arbeiten ein. Die Arbeiten können sowohl im institutionellen Rahmen (Kindergarten, Schule, Malschule, Abendschule usw.) als auch als freie Arbeiten entstanden sein.
Zudem sind auf der Grundlage persönlichen Interesses drei Abbildungen (Ausdruck, Karte, Foto etc.) von Kunstwerken auszuwählen und beizufügen.
Studierende des Lehramtsstudiengangs für die Primarstufe (LP), die den Wahlpflichtbereich „Ästhetische Bildung“ (ÄB) mit der Vertiefungsrichtung Bildende Kunst wählen, durchlaufen kein Bewerbungsverfahren, sondern können sich für das 3., 5. und 7. Semester als Studienbeginn an der HBKsaar per Formular anmelden.
Praktische Arbeitsproben Media Art & Design
Das Bewerbungsverfahren 2021 erfolgt im Online-Format über das Online-Bewerbungsportal. Die praktischen Arbeitsproben müssen zum Upload digitalisiert werden.
Einzureichen ist ein Portfolio mit zweidimensionalen Arbeiten und zeitbasierten Arbeiten:
- zweidimensionalen Arbeiten wie. z.B. Zeichnungen, Storyboards, Fotografien, Grafiken, Malerei und Collagen,
- zeitbasierten Arbeiten wie z.B. Filme, Animationen, Videokunst und Klangkunst etc. als Bewegtbilddatei,
Räumliche und interaktive Arbeiten, wie z.B. Raum- Licht und Medieninstallationen, Skulpturen, Modelle, Leuchtobjekte, Rauminszenierungen und Spiele als Foto- oder Videodokumentation.
Praktische Arbeitsproben Produktdesign
Das Bewerbungsverfahren 2021 erfolgt im Online-Format über das Online-Bewerbungsportal. Die praktischen Arbeitsproben müssen zum Upload digitalisiert werden.
Einzureichen sind das Ergebnis der gestellten Hausaufgabe.
Zulassungsverfahren
Bewerbung für konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge
Bewerbungsverfahren 2021
Pandemiebedingt findet die Bewerbungsrunde 2021 im Online-Verfahren statt. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2021, 24 Uhr. Das Bewerbungsportal ist ab 1. Mai für den Upload freigeschaltet
Allgemeine Informationen
Die Zulassung zum Studium in den konsekutiven und nicht-konsekutiven Masterstudiengängen erfolgt zum Wintersemester und hängt vom Bestehen einer Eignungsprüfung ab.
Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und der eingereichten Unterlagen wird über die weitere Teilnahme am Prüfungsverfahren entschieden.
Bewerbungsunterlagen zum Upload
Der Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung wird online über das Bewerbungsportal ausgefüllt. Folgende Unterlagen müssen digitalisiert (pdf, jpg) über das Portal hochgeladen werden:
- Zeugnis über die Schulbildung, die zum Hochschulzugang geführt hat, in beglaubigter Kopie
- Abschlusszeugnis des Bachelor- oder Diplomstudiengangs in beglaubigter Kopie oder – wenn dieses noch nicht vorliegt – eine Bescheinigung über die bislang erbrachten Leistungen, die Leistungspunkte und über die Durchschnittsnote
- handgeschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
- Motivationsschreiben mit aussagekräftigen Arbeitsproben (Portfolio) bzw. wissenschaftlichen Dokumentationen
- weitere Nachweise über zusätzliche Qualifikationen (beispielsweise Berufserfahrung, Veröffentlichungen, Praktika)
Zusätzlich bei internationalen Bewerber*innen:
- Einreichung der Vorprüfungsdokumentation (VPD) der Hochschul-Zeugnisse
- Einreichung aller sonstigen Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache (beglaubigte Übersetzungen)
- Internationale Studienbewerber*innen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen (siehe Informationen für internationale Studienbewerber*innen)
- Studienbewerber*innen aus China benötigen zudem das APS-Zertifikat der deutschen Botschaft in Peking
Informationen für internationale Studienbewerber*innen
Vorprüfung ausländischer Zeugnisse durch uni-assist
uni-assist ist die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, die ausländische Zeugnisse prüft. uni-assist führt für die Hochschule der Bildenden Künste Saar die Vorprüfung der Zeugnisse durch und erstellt eine Vorprüfungsdokumentation (VPD). Der Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist alleine zählt nicht als Bewerbung für einen Studiengang an der HBKsaar. Alle Informationen zur Vorprüfung bitte hier durchlesen.
Internationale Studienbewerber*innen müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, mindestens Stufe B2, nachweisen. Folgende Sprachzertifikate werden unter anderem akzeptiert:
- TestDaf: Niveau 4 in allen Teilbereichen
- Goethe-Zertifikat: Niveau B2
- telc Deutsch: Niveau B2
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: 2. Stufe, mind. Niveau B2 in allen Teilbereichen
- DSH: Niveau 2
- Studienkolleg
Kontakt und Beratung:
Akademisches Auslandsamt,
BAföG-Angelegenheiten, Gasthörerangelegenheiten
Weitere Infos für ausländische Studieninteressierte
Studienbewerber*innen aus China
Chinesische Studienbewerber*innen können an deutschen Hochschulen ausschließlich dann zugelassen werden, wenn sie das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der deutschen Botschaft in Peking (APS-Zertifikat) vorlegen können. Dieses Zertifikat gilt als Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums in Deutschland.
Die akademischen Leistungsnachweise werden überprüft von:
Akademische Prüfstelle des
Kulturreferates der Deutschen
Botschaft Peking
Landmark Tower 2, Büro 0311
Chaoyang District, 8 Dongsanhuan Beilu
100004 Beijing
VR China
T +86 10 6590-7141
F +86 10 6590-7140
E kuaps@163bj.com
Hochschulwechsel
Studierende, die einen Hochschulwechsel vornehmen möchten, müssen eine Bescheinigung der bisherigen Hochschule vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Antragsteller nicht vom Studium im angestrebten Studiengang ausgeschlossen ist und keine der obligatorischen Studien- und Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden hat (so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Der Antragsteller muss hierbei seine an anderen Kunsthochschulen, Hochschulen für Gestaltung oder vergleichbaren Hochschulen erbrachten künstlerischen/gestalterischen Leistungen nachweisen (ggf. Mappenvorlage) und zu einem Aufnahmegespräch vor dem Eignungsprüfungsausschuss erscheinen.
Gasthörer*innen
Im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität können Gasthörer*innen auf Antrag für die Dauer eines Semesters zu einzelnen Lehrveranstaltungen der HBKsaar zugelassen werden. Der Antrag auf Zulassung ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit zu stellen. Für das Gasthörer-Studium wird eine Gebühr erhoben, die sich nach Art der belegten Lehrveranstaltungen richtet.
Weitere Informationen und Kontakt: